Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Personal- und Projektvermittlung

Überarbeitete Fassung vom 14.09.2021:

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personal-und Projektvermittlung von HK Recruiting (im Folgenden HK Recruiting) werden Vertragsbestandteil aller Angebote oder Verträge zwischen dem Kunden und HK Recruiting über eine Personalvermittlung.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Annahme des Angebots von HK Recruiting Vertragsbestandteil.

1.3. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden.

1.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet; entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

§2  Vertragsschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde HK Recruiting beauftragt, ihm für seine Zwecke geeignete Kandidaten zu benennen und eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet. Dies ist der Fall bei Bestätigung des Auftrags oder der sofortigen Benennung einer oder mehrerer geeigneter Kandidaten.

§3 Leistung

3.1 HK Recruiting wird für den Kunden Kandidaten für die im Angebot genannte Tätigkeit mit den vom Kunden genannten Qualifikationen suchen. HK Recruiting wird eine Vorauswahl treffen, die Bewerbungsunterlagen geeigneter Kandidaten sichten, aufbereiten und die Kandidaten durch Übersendung der aufbereiteten Bewerbungsunterlagen dem Kunden vorstellen. HK Recruiting vereinbart ein persönliches Vorstellungsgespräch mit dem Kandidaten und dem Kunden, wenn der Kunde an dem Kandidaten sein Interesse bekundet.
3.2 Die Parteien können vereinbaren, dass HK Recruiting Stellenanzeigen in Zeitungen und einschlägigen Fachzeitschriften sowie im Internet auf Stellenbörsen und anderen geeigneten Internetseiten schaltet. HK Recruiting übernimmt in diesen Fällen die Kreation und Planung der Anzeigen und legt sie dem Kunden zusammen mit einem Kostenvoranschlag für die Anzeigenschaltung zur Freigabe vor. Die Kosten trägt der Kunde.
3.3 HK Recruiting trägt keine Kosten und Auslagen der Kandidaten. Sofern solche Kosten entstehen, hat diese der Kunde zu tragen.
3.4 Eine erfolgreiche Vermittlung wird von HK Recruiting nicht geschuldet.

§4  Vermittlungshonorar, Zahlung

4.1 Geht der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§§ 15 AktG ff.) mit einem von HK Recruiting vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis ein, so erhält HK Recruiting ein Vermittlungshonorar in Höhe von x % des zwischen Kunde und Kandidat vereinbarten Bruttojahresgehaltes.
4.2 Sollte mit mehreren der vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis begründet werden, entsteht der Honoraranspruch für jeden Kandidaten gesondert.
4.3 Der Kunde schuldet das Honorar gemäß Ziffer 4.1 auch, wenn ein Dritter ein Arbeitsverhältnis mit einem Kandidaten aufgrund der Unterlagen und Informationen, die der Kunde von HK Recruiting erhalten hat und die der Kunde ohne Erlaubnis von HK Recruiting weitergegeben hat, begründet.
4.4 Sollte es zu einer Einstellung eines von HK Recruiting vorgestellten Kandidaten durch den Kunden innerhalb von zwölf Monaten ab Datum der ersten Präsentation des Kandidaten beim Kunden kommen, verpflichtet sich der Kunde, dies HK Recruiting unverzüglich nach der Arbeitsvertragsunterschrift des Kandidaten schriftlich mitzuteilen.
4.5 Sofern ein von HK Recruiting vorgestellter Kandidat mit dem Kunden einen Arbeitsvertrag mit einer anderen als im Angebot vereinbarten Position/Qualifikation schließt, wird ebenfalls das vereinbarte Honorar gemäß Ziffer 4.1 fällig.
4.6 Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar wird mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen Kunde und Kandidat fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung.
4.7 Der Kunde hat HK Recruiting den Arbeitsbeginn und das vereinbarte Bruttojahreseinkommen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Aufforderung entsprechende Nachweise vorzulegen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist HK Recruiting berechtigt, auf Grundlage einer Schätzung das Vermittlungshonorar nach billigem Ermessen in Rechnung zu stellen.
4.8 Alle Vermittlungshonorare verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzl. geltenden USt.

§5  Vorbewerbung

Hat sich ein von HK Recruiting vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch HK Recruiting bei dem Kunden beworben, ist dieser verpflichtet, HK Recruiting unverzüglich nach Erhalt der Bewerberunterlagen zu unterrichten. In diesem Fall erbringt HK Recruiting keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Der Kunde kann HK Recruiting jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in einem solchen Fall zum Vertragsschluss, schuldet der Kunde das Honorar gemäß Ziffer 4.1 ohne Abzüge.

§6 Haftung

6.1 HK Recruiting übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgestellten Kandidaten. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet HK Recruiting ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens für das Fehlverhalten bzw. der vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschauskunft des Kandidaten gegenüber dem Kunden entstehen, trifft HK Recruiting kein Verschulden. Ein möglicher Schadensersatzanspruch gegenüber dem vermittelten Kandidaten bleibt davon unberührt.

§7  Aufrechnung, Verzug

7.1 Der Kunde kann Ansprüche von HK recruiting nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.2 Verzugszinsen sind gemäß den §§ 288 Abs. 2, 247 BGB zu entrichten und betragen mindestens 9 Prozentpunkte über dem Basissatz. HK Recruiting behält sich das Recht vor, weitere Ansprüche aufgrund des Verzugs geltend zu machen.

§8  Vertraulichkeit, Unterlagen

8.1 Die Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit bezüglich der Unterlagen und Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung von der anderen Vertragspartei oder einem Kandidaten erhalten haben. Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von HK Recruiting alle von HK Recruiting übergebenen Unterlagen herauszugeben.

§9 Datenschutz

9.1 Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei und ihrer Mitarbeiter sowie insbesondere der Kandidaten nur im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der Vertragsanbahnung mitgeteilten Daten der Kandidaten vertraulich zu behandeln, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ohne Weitergabe an Dritte.

§10 Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kommt es nach Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem von HK Recruiting vorgestellten Kandidaten zu einem Vertragsschluss, bleibt der Honoraranspruch von HK recruiting gemäß Ziffer 4 unberührt.

§11  Sonstiges

11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf dieser Grundlage geschlossener Personalvermittlungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.3 HK Rechruiting ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Bremen. Dies gilt auch, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. HK Recruiting ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des vereinheitlichten UN-Kaufrechts.