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"Digitale Kündigung via Whatsapp und E-Mail: Justizminister plant Gesetzesanpassung"

In der herkömmlichen Praxis war für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder Mietverträgen stets die schriftliche Form per Post erforderlich. Doch dies könnte sich bald ändern, sollte der Plan von Bundesjustizminister Marco Buschmann Wirklichkeit werden. Er plant eine Gesetzesanpassung, die es ermöglichen würde, Kündigungen über Whatsapp oder E-Mail zu versenden.

 

Ein neuer Ansatz zur Schriftform

In der Bundesrepublik Deutschland ist die schriftliche Kündigung per Post bisher die allgemein akzeptierte Methode. Jedoch plant Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Anpassung, um die elektronische Form als eine gleichwertige Alternative zu etablieren.

Das Bundesministerium der Justiz hat bereits einen Vorschlag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches an andere Regierungsstellen übermittelt. Dieser Vorschlag ist Teil eines größeren Vorhabens zur Entlastung von Bürokratie und wurde der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht.

 

Der Vorschlag sieht vor, dass "die elektronische Form zukünftig als Standardform etabliert wird und die schriftliche Form nur dann verwendet wird, wenn europäische oder internationale Regelungen dies zwingend erfordern."

 

Die elektronische Form im Vordergrund

Das Hauptziel des Vorschlags besteht darin, die schriftliche Form lediglich als Ersatzoption für die elektronische Form beizubehalten. Das würde bedeuten, dass die elektronische Form künftig ausreicht, um Arbeitsverhältnisse zu kündigen, sofern keine europäischen oder internationalen Vorschriften die schriftliche Form verlangen.

Im Vorschlag wird präzisiert: "Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zur Wirksamkeit der elektronischen Form." Auch bei Gewerbe- und Pachtverträgen könnte die elektronische Form zur Norm werden, während die schriftliche Form zur Ausnahme wird.

 

Kündigung per digitalem Abbild

Die Kündigung könnte beispielsweise via E-Mail oder Messenger-Diensten wie Whatsapp verschickt werden. Bei Mietverträgen könnte es ausreichen, eine zeitgerechte Kopie des Kündigungsschreibens über Whatsapp oder E-Mail zu versenden, eventuell sogar in Form eines Fotos mit dem Smartphone. Dennoch könnte anzumerken sein, dass Vermieter im Nachhinein möglicherweise immer noch die ursprüngliche schriftliche Kündigung per Post anfordern könnten, insbesondere um die rechtzeitige Kündigung zu bestätigen.

 

Kündigungsbutton bei Online-Verträgen

Bereits heute sind Online-Verträge dazu verpflichtet, einen Kündigungsbutton bereitzustellen, wenn sie online abgeschlossen werden. Bisher funktioniert dies jedoch nur mäßig gut, wie eine hohe Anzahl von Abmahnungen seitens Verbraucherzentralen zeigt.

Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag zur Gesetzesanpassung tatsächlich umgesetzt wird und wie er sich auf den Prozess der Job- und Wohnungs­kündigungen in Deutschland auswirken wird.

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